Anwenden und Aufheben der Anwendung von IP-Zulassungslisten

Beim Anwenden einer IP-Zulassungsliste sind alle in der Listendefinition enthaltenen IP-Bereiche mit einem Autoren- oder Veröffentlichungs-Service in einer Umgebung verknüpft. Die Aufhebung der Anwendung einer Liste ist die Rückgängigmachung dieses Prozesses.

Anwenden von IP-Zulassungslisten

Benutzerinnen oder Benutzer mit der Rolle Geschäftsinhalber oder Implementierungs-Manager können diese Schritte ausführen, um eine IP-Zulassungsliste anzuwenden.

  1. Melden Sie sich unter my.cloudmanager.adobe.com bei Cloud Manager an und wählen Sie die entsprechende Organisation und das entsprechende Programm aus.
  2. Gehen Sie von der Seite Überblick zum Bildschirm Umgebungen.
  3. Gehen Sie im Bildschirm Umgebungen zur Seite mit den Umgebungsdetails und dann zur Tabelle IP-Zulassungsliste.
  4. Verwenden Sie die Eingabefelder oben in der Tabelle der IP-Zulassungsliste, um die IP-Zulassungsliste und den Autoren- oder Veröffentlichungs-Service auszuwählen, auf den Sie sie anwenden möchten.
    • Die IP-Zulassungsliste muss in Cloud Manager vorhanden sein, damit sie angewendet werden kann.
  5. Klicken Sie auf Anwenden und bestätigen Sie Ihre Übermittlung.

Aufheben der Anwendung von Zulassungslisten

Benutzerinnen oder Benutzer mit der Rolle Geschäftsinhaber oder Implementierungs-Manager können diese Schritte ausführen, um die Anwendung einer IP-Zulassungsliste aufzuheben.

  1. Melden Sie sich unter my.cloudmanager.adobe.com bei Cloud Manager an und wählen Sie die entsprechende Organisation und das entsprechende Programm aus.
  2. Gehen Sie von der Seite Überblick zum Bildschirm Umgebungen.
  3. Gehen Sie im Bildschirm Umgebungen zur Seite mit den Umgebungsdetails und dann zur Tabelle IP-Zulassungsliste.
  4. Ermitteln Sie die Zeile der IP-Zulassungsliste, deren Anwendung Sie aufheben möchten.
  5. Klicken Sie auf die Schaltfläche mit den Auslassungspunkten ganz rechts in der Zeile.
  6. Wählen Sie die Option Anwendung aufheben aus und bestätigen Sie Ihre Übermittlung.

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