Datenschutzverwaltung

Marketo Engage bietet eine Reihe von Tools, die Sie bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen unterstützen.

HINWEIS

Datenschutzanfragen, die über die Privacy Service-Benutzeroberfläche oder -API zum Marketo Engage gesendet werden, gelten nur für Folgendes:

  • Marketo Engage-Benutzer, die mit Adobe Identity Management System integriert sind

-oder-

  • Marketo Engage-Anwender, die ein anderes Experience Cloud-Produkt verwenden, das bereits im Adobe Identity Management-System installiert ist (z. B. RT-CDP, B2B- und B2P-Editionen, Audience Manager).

Verordnungen zur Datenschutzverwaltung

Die Funktionen von Marketo Engage helfen Ihnen bei der Einhaltung der folgenden Vorschriften:

  • DSGVO Die Datenschutz-Grundverordnung ist das Datenschutzgesetz der Europäischen Union (EU), in dem die Anforderungen an den Datenschutz in den EU-Ländern harmonisiert und neu geregelt werden.
  • CCPA California Consumer Privacy Act gibt in Kalifornien ansässigen Personen Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten und verpflichtet bestimmte in Kalifornien tätige Unternehmen zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften.
  • PDPA Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten ist das Datenschutzgesetz, mit dem die Datenschutzanforderungen für Thailand harmonisiert und neu geregelt werden.
  • LGPD Lei Geral de Proteção de Dados ab Anfang 2021 für alle Unternehmen gelten, die personenbezogene Daten in Brasilien erheben oder verarbeiten.
  • NZPA Datenschutzgesetz 2020 ist das Datenschutzgesetz, das die Anforderungen an den Datenschutz in Neuseeland harmonisiert und modernisiert.

Alle oben genannten Verordnungen gelten für Marketo Engage-Kunden, die Daten von Datensubjekten mit Wohnsitz in den oben genannten (EU, Kalifornien, Thailand, Brasilien, Neuseeland) besitzen.

Recht auf Zugriff und Recht auf Vergessenwerden

Um Sie bei der Einhaltung der Datenschutzverordnungen zu unterstützen, ermöglicht Ihnen Marketo Engage, access und delete -Anfragen.

  • Die Recht auf Zugriff ist das Recht der betroffenen Person, vom Datenverantwortlichen eine Auskunft darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wo dies geschieht und zu welchem Zweck. Der Datenverantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung.
  • Auch als Datenlöschung bezeichnet, die Recht auf Vergessenwerden (Löschanfrage) berechtigt das Datensubjekt, vom Datenverantwortlichen die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, die weitere Verbreitung der Daten einzustellen und gegebenenfalls Dritte anzuhalten, die Datenverarbeitung einzustellen.

Informationen zum Erstellen von Zugriffs-/Löschanfragen und deren Verarbeitung finden Sie unter diesem Artikel.

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