Grundlegendes zu E-Mail-Warnhinweisen und Benachrichtigungen zu Korrekturabzügen
E-Mail-Warnhinweise unterscheiden sich von E-Mails mit Korrekturabzugsbenachrichtigungen. Sie erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail über einen Korrekturabzug, wenn Ihnen ein neuer Korrekturabzug zur Überprüfung zugewiesen wurde, wenn ein Korrekturabzug verspätet ist oder wenn eine neue Version des Korrekturabzugs vorliegt, die Sie sich ansehen können.
Wenn Sie die Benachrichtigungsoption beim Hochladen eines Korrekturabzugs deaktivieren, erhält niemand eine Mitteilung von Workfront, dass es einen neuen zu überprüfenden Korrekturabzug gibt.
E-Mail-Benachrichtigungen werden für jede prüfende/genehmigende Person festgelegt, meistens, sobald der Korrekturabzug hochgeladen wird. Den Empfängerinnen und Empfängern Ihrer Korrekturabzüge kann ein Standard-E-Mail-Warntyp zugewiesen werden, damit Sie diesen nicht jedes Mal neu festlegen müssen, wenn Sie einen Korrekturabzug hochladen. Wenden Sie sich an Ihre Systemadmins, wenn es darum geht, diese Standardeinstellungen festzulegen.
Auch wenn E-Mail-Warnhinweise deaktiviert sind, werden die Empfängerinnen und Empfänger der Korrekturabzüge weiterhin über einen neuen Korrekturabzug oder eine neue Version informiert.
Best Practices
Hinweis: Diese Einstellung finden Sie im Workfront-Hauptmenü unter „Setup“ > „E-Mail“ > „Überprüfung und Genehmigung“.